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III 2026 14

Planungs- und Baurecht (Nutzungsplanung Gewässerraum Sihlsee; Koordination bzw. Neueröffnung VGE III 2024 121 vom 16.12.2024)

Sz Verwaltungsgericht · 2026-04-02 · Deutsch SZ
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III 2026 14Entscheid vom 2. April 2026BesetzungDr.iur. Jeremias Fellmann, VizepräsidentMonica Huber-Landolt, Richterinlic.iur. Karl Gasser, Richterlic.iur. Prisca Reichlin Brügger, GerichtsschreiberinParteienA.________B.________C.________,Beschwerdeführer,alle vertreten durch Rechtsanwältin Dr. D.________,gegenBezirksrat Einsiedeln,Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,GegenstandPlanungs- und Baurecht (Nutzungsplanung Gewässerraum Sihlsee; Koordination bzw. Neueröffnung VGE III 2024 121 vom 16.12.2024)

III 2026 14

Entscheid vom 2. April 2026

Besetzung

Dr.iur. Jeremias Fellmann, Vizepräsident

Monica Huber-Landolt, Richterinlic.iur. Karl Gasser, Richter

lic.iur. Prisca Reichlin Brügger, Gerichtsschreiberin

Parteien

A.________B.________C.________,Beschwerdeführer,alle vertreten durch Rechtsanwältin Dr. D.________,

A.________

B.________

C.________,Beschwerdeführer,alle vertreten durch Rechtsanwältin Dr. D.________,

gegen

Bezirksrat Einsiedeln,Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,

Bezirksrat Einsiedeln,Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln,

Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,

Gegenstand

Planungs- und Baurecht (Nutzungsplanung Gewässerraum Sihlsee; Koordination bzw. Neueröffnung VGE III 2024 121 vom 16.12.2024)

Sachverhalt:Nach einer Informationsveranstaltung am 5.Juli 2022 eröffnete der Bezirksrat Einsiedeln am 8.Juli 2022 mittels Publikation im Amtsblatt (Nr.27 vom 8.7.2022, S.1819 f.) das Mitwirkungsverfahren für die Teilrevision der Nutzungsplanung "Festlegung Gewässerräume Sihlsee". Im Amtsblatt Nr.16 vom 21.April 2023 (S.874) publizierte der Bezirksrat Einsiedeln den "Zonenplan Festlegung Gewässerraum Sihlsee" und legte die Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.A.________, F.________ und C.________ (als einfache Gesellschaft "G.________"; Mieter eines 415 m2 grossen Teils des Grundstücks KTN 001 [740 ha 99 a 83 m2, Sihlsee], mit einem den Mietern gehörenden Ferienhaus mit Vorplatz, Sitzplatz, in den See führender Treppe, Einwasserungsrampe und Ufermauer als Fahrnisbaute sowie Zufahrts- und Zugangsrecht im Abschnitt Unterer Waldweg) erhoben dagegen Einsprache und verlangten im Wesentlichen, auf die Festlegung des Gewässerraums auf dem von ihnen gemieteten Landabschnitt zu verzichten.Mit Beschluss (BRB) Nr. 2023.237 vom 22. November 2023 entschied der Bezirksrat wie folgt:Die Einsprache wird im Sinne der Erwägungen abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.Die Festlegung Gewässerräume Sihlsee, Nordufer, Änderungen Zonenplan, gemäss öffentlicher Auflage wird bestätigt.3.-4. [Rechtsmittelbelehrung; Zufertigung]Im Rahmen eines Erbteilungsvertrages vom 30. November 2023 zwischen F.________ und B.________ wurde der Anteil von F.________ an der einfachen Gesellschaft "G.________" B.________ zugewiesen.Gegen den BRB Nr.2023.237 vom 22.November 2023 liessen A.________, B.________ und C.________ mit Eingabe vom 22.Dezember 2023 Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz erheben. Mit Beschluss (RRB) Nr.496/2024 vom 25.Juni 2024 entschied der Regierungsrat wie folgt:Die Beschwerde wird abgewiesen.Die Verfahrenskosten (inklusive Kanzleikosten) im Betrag von Fr. 1500.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt […].Parteientschädigungen werden keine zugesprochen.4.-6. [Rechtsmittelbelehrung; Zustellung]A.________, B.________ und C.________ liessen gegen diesen RRB Nr. 496/2024 vom 25.Juni 2024 mit Eingabe vom 19.Juli 2024 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz erheben. Mit VGEIII 2024 121 vom 16.Dezember 2024 erkannte das Verwaltungsgericht was folgt:Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen abgewiesen.[Verfahrenskosten][Parteientschädigungen]Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde* in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, erhoben werden (

Nach einer Informationsveranstaltung am 5.Juli 2022 eröffnete der Bezirksrat Einsiedeln am 8.Juli 2022 mittels Publikation im Amtsblatt (Nr.27 vom 8.7.2022, S.1819 f.) das Mitwirkungsverfahren für die Teilrevision der Nutzungsplanung "Festlegung Gewässerräume Sihlsee". Im Amtsblatt Nr.16 vom 21.April 2023 (S.874) publizierte der Bezirksrat Einsiedeln den "Zonenplan Festlegung Gewässerraum Sihlsee" und legte die Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.

Die Einsprache wird im Sinne der Erwägungen abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.

Die Festlegung Gewässerräume Sihlsee, Nordufer, Änderungen Zonenplan, gemäss öffentlicher Auflage wird bestätigt.

Gegen den BRB Nr.2023.237 vom 22.November 2023 liessen A.________, B.________ und C.________ mit Eingabe vom 22.Dezember 2023 Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz erheben. Mit Beschluss (RRB) Nr.496/2024 vom 25.Juni 2024 entschied der Regierungsrat wie folgt:

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die Verfahrenskosten (inklusive Kanzleikosten) im Betrag von Fr. 1500.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt […].

Parteientschädigungen werden keine zugesprochen.

A.________, B.________ und C.________ liessen gegen diesen RRB Nr. 496/2024 vom 25.Juni 2024 mit Eingabe vom 19.Juli 2024 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz erheben. Mit VGEIII 2024 121 vom 16.Dezember 2024 erkannte das Verwaltungsgericht was folgt:

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen abgewiesen.

[Verfahrenskosten]

[Parteientschädigungen]

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde* in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, erhoben werden (